Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB/Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Iris-BG
Inhaberin: Frau Krassimira Walther


GELTUNG UND BEDINGUNGEN

1. Lieferungen,Leistungen und Angebote der Fa.Iris BG-im folgenden Verkäufer/Vermittler genannt- erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten die Bedingungen als angenommen.Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw.Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,wenn der Verkäufer/Vermittler sie schriftlich bestätigt.

ANGEBOTE

Sämtliche Angebote des Verkäufers/Vermittlers sind freibleibend und unverbindlich.
Alle Aufträge und Vereinbarungen wie z.B.Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers/Vermittlers,dies gilt auch für Aufträge die über Handelsvertreter des Verkäufers/Vermittlers getätigt werden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Steuer.

PREISE

Alle Preise sind Netto Preise.
Die Preise verstehen sich,wenn nicht anders schriftlich vereinbart,unverzollt ab Werk.

GEFAHRENÜBERGANG, LIEFERUNG, ENTGEGENNAHME

1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über,dies gilt auch dann wenn die Versendung in Teilieferungen erfolgt.Es sei denn es wurden anders lautende Incoterms/Lieferbedingungen als ab Werk vereinbart…dann richtet sich der Gefahrenübergang gem der Bestimmungen der international geltenden Incoterms.
Diese gilt es jedoch schriftlich zu vereinbaren.
Auf Wunsch und auf Kosten des Käufers versichert der Verkäufer/Vermittler die Ware gegen Diebstahl,Transport,Feuer-und Wasserschäden.
2. Verzögert sich der Versand der Ware in Folge von Umständen die der Käufer zu vertreten hat,so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
3. Auf Verlangen des Käufers versendet der Verkäufer/Vermittler die Ware an dem vom Käufer benannten Ort..die Kosten hierfür sind vom Käufer zu tragen.
4. Erfolgt die Lieferung auf Industrie-oder Europaletten,so sind diese sofort in gleicher Zahl und Qualität zu ersetzen oder innerhalb von 30 Tagen nach Anlieferung frachtfrei in gleicher Zahl und Qualität zurückzusenden.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden die Paletten dem Käufer zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
5. Unbeschadet der Regelung in Absatz 1 ist der Käufer verpflichtet Transportschäden auf dem Frachtbrief zu vermerken und dem Verkäufer/Vermittler unverzüglich unter Übersendung einer Kopie des Frachtbriefes zuzusenden/mitzuteilen.

LIEFERUNGEN UND LEISTUNGSZEIT

1. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen ,die dem Verkäufer/Vermittler die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen-hierzu gehören insbesondere Streik, Boykott, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers / Vermittlers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer / Vermittler auch bei schriftlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer / Vermittler die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer / Vermittler von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus Schadenersatzansprüche herleiten.
Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer / Vermittler nur berufen wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
2. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so ist der Verkäufer / Vermittler berechtigt nach Setzung und fristlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern, sämtliche hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

STORNIERUNG VON AUFTRÄGEN

Die Stornierung eines Auftrages setzt die Zustimmung des Verkäufers / Vermittlers voraus.
Der Verkäufer / Vermittler ist berechtigt ohne weiteren Schadennachweis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 5% des Gesamtauftragswertes inkl. der Mehrkosten für Sonderwünsche oder den Einsatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

GEWÄHRLEISTUNG

1. Der Käufer muss dem Verkäufer / Vermittler Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der 5 Tage Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer / Vermittler unverzüglich nach Entdeckung ,spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach bekanntwerden schriftlich mitzuteilen.
2. Der Käufer hat die beanstandete Ware zur Besichtigung durch einen Beauftragten des Verkäufers / Vermittlers oder ihn selbst bereitzustellen.
3. Bei begründeter Reklamation liefert der Verkäufer Ersatz für die mangelhafte Ware. Schlägt die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
4. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer / Vermittler stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und ist nicht abtretbar / übertragbar.
5. Die vorstehenden Absätze regeln die Gewährleistung für die Produkte des Verkäufers / Vermittlers abschließend und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers / Vermittlers durch den Käufer, inkl. sämtlicher Nebenforderungen wie Kontokorrent etc. pp. bei Zahlungsverzug, bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers / Vermittlers und darf ohne Zustimmung des Verkäufers / Vermittlers nicht weiter veräußert werden, es sei denn es besteht eine schrifliche Abtretungserklärung des Käufers an den Verkäufer / Vermittler.
Auch dies darf nur in Abstimmung mit dem Verkäufer / Vermittler geschehen.

ZAHLUNG

1. Der Verkäufer/Vermittler ist berechtigt,trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,so kann der Verkäufer / Vermittler die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer / Vermittler über den Betrag einrede.- und bedingungsfrei verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt wenn der Scheck eingelöst ist.
3. Die Hingabe von Wechseln und Akzepten ist nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig.
Sie erfolgt ausschließlich erfüllungshalber.Skontoabzüge werden nicht gewährt,es sei denn es erfolgte eine anderslautende schriftliche Vereinbarung. Die eingereichten Wechsel und Akzepte müssen mit der Wechselbürgschaft eines bekannten Bankinstitutes versehen sein und dürfen eine Laufzeit von 60 Tagen nicht überschreiten. Die bankmäßigen Diskont und Wechselspesen gehen bei Fälligkeit der Forderung zu Lasten des Käufers und sind sofort in bar zu begleichen.
4. Überschreitet der Käufer das vereinbarte Zahlungsziel,so ist der Verkäufer / Vermittler berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind niedriger anzusetzen wenn der Käufer eine niedrigere Belastung nachweist. Dem Verkäufer / Vermittler bleibt es im übrigen unbenommen einen konkret entstandenen höheren Schaden geltend zu machen.
5. Gerät der Käufer in Verzug so ist der Verkäufer / Vermittler berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Rechnungswertes pro Tag des Verzugs, höchstens jedoch 20% des Rechnungswertes geltend zu machen.
6. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, so hat der Verkäufer / Vermittler das Recht die gesamte Restschuld fällig zu stellen und sofortige Bezahlung zu verlangen. Werden dem Verkäufer / Vermittler andere Umstände bekannt die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist er berechtigt gegen Rückgabe der Wechsel oder Schecks ebenfalls Barzahlung zu verlangen. Der Verkäufer / Vermittler ist in diesen Fällen außerdem befugt Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Leistungsverweigerung und Zurückbehaltung nur berechtigt wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden und unstreitig sind.

SCHADENERSATZ

Schadenersatzansprüche aller Art ,insbesondere wegen Personen- Sach- oder Vermögensschäden gleich aus welchem Rechtsgrund sind gegen den Verkäufer / Vermittler sowie gegen dessen Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für mittelbare Schäden ( Folgeschäden) die durch Waren des Verkäufers / Vermittlers verursacht werden sollten. Der Verkäufer/Vermittler haftet nicht für seine Beratung.

ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen und über die Entstehung und Wirksamkeit von Verträgen ist Hannover. Der Verkäufer / Vermittler kann aber auch die für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichte anrufen. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des Einheitlichen Kaufgesetzes.

TEILNICHTIGKEIT

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Hannover den 01.11.2011

Angaben sind gültig zur Zeit der Drucklegung.Änderungen im Sinne einer Verbesserung und Irrtum vorbehalten.